Förderung

 

Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.

Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen im des KfW-Programms Erneuerbare Energien fortgeführt.

Für das KfW-Programm können jedoch vorläufig keine Anträge entgegengenommen werden, da die Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission noch aussteht. Die folgenden Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf die Förderung durch das BAFA.

22.12.2008 – Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich im Januar 2009 veröffentlicht. Damit gelten die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie in Kraft tritt. Es ist mit Änderungen zu rechnen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die Richtlinien des Jahres 2009 angepasst.

Pelletskessel

  • Luftgeführte Pellettöfen von 8 kW bis 100 kW oder eines Pelletofens mit Wassertasche von 5 kW bis 100 kW 36 € pro kW, mindestens jedoch 1000 €
  • Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung 36,-€/kW, mindestens jedoch 2.000,-€
  • Pelletkessel vom 5 kW bis 100 kW mit neu errichtetem Pufferspeicher mit min. 30 l/kW 36 € pro kW, mindestens 2500 €

Zusätzlich:

  • Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizanlage
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 1 bis zu 1,5 x der Basisförderung
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 2 bis zu 2 x der Basisförderung

Scheitholzkessel

15 kW bis 50 KW 1.125,-€ je Anlage

Zusätzlich:

  • Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizanlage
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 1 bis zu 1,5 x der Basisförderung
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 2 bis zu 2 x der Basisförderung

Hackschnitzelanlage

5 kW bis 100 kW mit einem Pufferspeicher von min. 30 l/kW 1.000,-€ je Anlage

Zusätzlich:

  • Umwälzpumpenbonus von 200 € je Heizanlage
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 1 bis zu 1,5 x der Basisförderung
  • Effizienzbonus: Bei Gebäuden der Stufe 2 bis zu 2 x der Basisförderung

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